- Unternehmen
- Dienstleistung
- Technik
- Kontakt
- Referenzen
Vertragsdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der
vereinbarten Abholung bzw. Zustellung und endet mit dem Tag der
vereinbarten Rückstellung der Ware.
Mietentgelt
Das
Mietentgelt ist jeweils pro begonnenem Tag zu bezahlen. Im Falle von
verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes ist das Mietentgelt für jeden
begonnenen Tag zu zahlen. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist die
Multisound Veranstaltungstechnik GmbH berechtigt, eventuelle
Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt
weiterzuverrechnen.
Die überlassenen
bzw. eingesetzten Geräte, Zubehör und Verpackung verbleiben im Eigentum
der Multisound Veranstaltungstechnik GmbH. Die Weitervermietung der
überlassenen Geräte an Dritte sowie jede Art von Änderung an den
Geräten durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht
gestattet.
Bei Betrieb der überlassenen Geräte durch Mitarbeiter der
Multisound Veranstaltungstechnik GmbH haftet der Auftraggeber bei
mehrtägigem Leistungszeitraum für Schäden durch unautorisierte
Inbetriebnahme durch Dritte, Vandalismus, Witterung, Feuer und
Diebstahl u.ä., die außerhalb der vereinbarten Betriebszeiten entstehen.
Eine
Haftung der Multisound Veranstaltungstechnik GmbH besteht auch dann
nicht, wenn dem Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder
den Ausfall überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder
unmittelbar Schäden entstehen.
So nicht anders vereinbart,
trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen von mehr als einer Woche
Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch normale Abnützung,
insbesondere das Lampenrisiko durch normale Abnützung.
Werden die
eingesetzten Geräte durch von der Multisound Veranstaltungs-technik
GmbH zur Verfügung gestelltem Personal bedient, so gilt o.a.
Haftungsausschluss auch gegenüber diesem Personenkreis. Auftretende
Störungen oder Ausfälle werden soweit technisch möglich und
wirtschaftlich vertretbar sofort behoben. Ansprüche des Auftraggebers
auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich und
einvernehmlich ausgeschlossen.
Im Falle der Selbstabholung
oder lediglich Bedienung von Geräten durch den Auftraggeber, erkennt
dieser an, die übernommenen Geräte vollständig, in ordnungsgemäßem
Zustand und ohne Mängel übernommen zu haben. Spätere Einwände gegen die
Beschaffenheit bzw. Vollständigkeit des Materials sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln,
und haftet für Schäden, die an den Mietgegenständen während des
Leistungszeitraumes entstehen (u.a. für Schäden bei Transport, durch
Witterung, unsachgemäße Bedienung, Drittpersonen, Diebstahl usw.). So
nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber bei Nutzungsverträgen
von mehr als einer Woche Laufzeit jegliches Verschleißrisiko durch
normale Abnützung, insbesondere das Lampenrisiko durch normale
Abnützung. Kaputte Lampen sind zu retournieren. Die Mietzeit berechnet
sich von dem Tag, an welchem das Material abgeholt bzw. von der
Multisound Veranstaltungstechnik GmbH versandt wurde, bis zu dem Tag
der Wiederanlieferung in unserem Lager. Bei Nichtbenutzung gemieteter
Geräte, welche beim Auftraggeber verbleiben, wird ein Abzug nicht
gewährt, ausgenommen es wurde eine ausdrückliche Vereinbarung
diesbezüglich getroffen. Eine Haftung der Multisound
Veranstaltungstechnik GmbH besteht auch dann nicht, wenn dem
Auftraggeber oder Dritten durch etwaige Störungen oder den Ausfall
überlassener Geräte während der Vertragszeit mittelbar oder unmittelbar
Schäden entstehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich
gegen alle versicherbaren Risiken, für die er oder Dritte nach diesen
Bedingungen der Multisound GmbH gegenüber einzustehen haben, zu
versichern. Der Abschluss von Versicherungen seitens der Multisound
Veranstaltungstechnik GmbH erfolgt nur auf Grund besonderer
Verabredungen und auf Kosten des Auftraggebers. Beim Auftraggeber
zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände werden ihm zum Neupreis
in Rechnung gestellt. Für mitgeliefertes Zubehör und Verpackungen
gelten die selben Vereinbarungen.
Unsere Waren
gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser den
gesamten Kaufpreis für die gelieferte Ware einschließlich
Nebenforderungen wie Kosten für Montage oder Kleinmaterial etc.
geleistet hat. Der Käufer ist verpflichtet Verpfändungen oder
Übereignung zur Sicherheit zu unterlassen. Alle Forderungen aus dem
Verkauf von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der
Käufer schon jetzt zur Sicherheit an uns ab.
Sofern
Werkarbeiten kostenlos durch die Multisound Veranstaltungstechnik GmbH
erfolgen, handelt es sich um Kulanzarbeiten, für deren Ausführung die
Multisound Veranstaltungstechnik GmbH grundsätzlich keine Haftung
übernimmt. Sofern derartige Werkarbeiten gesondert verrechnet werden,
haftet die Multisound Veranstaltungstechnik GmbH nur für grobe
Fahrlässigkeit.
Mängelrügen oder Gewährleistungsansprüche
können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich,
spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Montage,
schriftlich geltend gemacht werden. Diese Ansprüche entfallen weiters,
wenn der Auftraggeber nicht seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt,
der Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen die Empfehlungen zur
Behandlung des Miet-/Verkaufsgegenstandes nicht beachten oder falls
Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße
Bedienung zurückzuführen ist.
Vor Ausübung eines Wandlungs- oder
Minderungsrechtes hat der Auftraggeber auf jeden Fall schriftlich eine
angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine darüber
hinausgehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, wird nicht
übernommen.
Unsere Anbote sind bezüglich Preis,
Menge, Lieferfrist freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind.
Bei längeren Leistungszeiträumen
behält sich die Multisound Veranstaltungstechnik GmbH Teilabrechnungen
vor. Im Falle von Zahlungsverzögerungen ist die Multisound
Veranstaltungstechnik GmbH berechtigt, die weitere Benutzung der
überlassenen Geräte mit sofortiger Wirkung zu untersagen und ihre
Leistungen auch im Rahmen bereits laufender Veranstaltungen prompt
einzustellen ohne für daraus resultierende Ansprüche Dritter an den
Auftraggeber zu haften.
Sofern keine abweichenden
Vereinbarungen getroffen werden, sind die Rechnungen der Multisound
Veranstaltungstechnik GmbH zu 50 % der Bruttoauftragssumme bei
Auftragserteilung, in jedem Falle vor Aufbau- oder Mietbeginn, die
Restzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer als vereinbart. Weiters ist der
Auftraggeber zum Ersatz von allfälligen Mahn- und Inkassospesen
verpflichtet.
Die Stornogebühren für bereits schriftlich oder auch
mündlich beauftragte Angebote betragen bei 14 Tagen vor Auftragsbeginn
25 % des Gesamtauftragsvolumen, zwischen 14 und 8 Tagen 50 % und bei
Storno unter 8 Tagen 100 %.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder
die Aufrechnung seitens des Auftraggebers wegen irgendwelcher
Gegenansprüche ist unzulässig.
Der jeweils Unterzeichnende ist von
der Auftraggeberfirma bevollmächtigt, diese in diesem Rahmen zu
berechtigen und zu verpflichten.
Die Ansprüche der Multisound
Veranstaltungstechnik GmbH bestehen unabhängig vom wirtschaftlichen
Erfolg der Veranstaltung. Im Falle vorzeitiger Beendigung des
Leistungsvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden
Verhaltens ist die Multisound Veranstaltungstechnik GmbH berechtigt,
das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Vertragszeit zu
berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Multisound
Veranstaltungstechnik GmbH bleiben hiervon unberührt.
Jegliche
Kollaudierungen und sicherheitstechnische Bewilligungen sowie die
Beistellung der erforderlichen Stromanschlüsse sind vom Auftraggeber zu
veranlassen und gehen wie die Stromkosten zu seinen Lasten. Abgaben für
etwaige Aufführungsrechte urheberrechtlich geschützter Werke trägt der
Auftraggeber.
Für alle Anbote, Konzepte, Zeichnungen und andere
projektbezogene Unterlagen behält sich die Multisound
Veranstaltungstechnik GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie
dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen wird Wien vereinbart.
Für
sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus vorliegendem Geschäftsfall wird als
Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Für
den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen aus irgendwelchen
Gründen treten lediglich diese außer Kraft und zieht nicht die
Nichtigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des ganzen Vertrages
nach sich.
Durch die Beauftragung, schriftlich oder mündlich, erklärt sich der Auftraggeber mit vorstehenden Bedingungen einverstanden.